Ersatzneubau der Muldebrücke in Dessau-Roßlau

Die vorhandene Spannbetonbrücke (BJ 1959/60) überführt am östlichen Ortseingang die vierstreifige Bundesstraße B 185 einschließlich beidseitiger Rad- und Gehwege über die Mulde. 

Aufgrund der zuletzt dokumentierten Zustandsnote 4,0 ist das Bauwerk komplett zurückzubauen, da auch nicht von einer Wiederverwendbarkeit von Bauteilen ausgegangen werden kann. Das neue Bauwerk ist an gleicher Stelle wieder zu errichten. Dabei sind Möglichkeiten des Bauens unter Verkehr mit zu untersuchen, da die geplante bauzeitliche Umleitung über eine 2. Muldebrücke derzeit baurechtlich und finanziell noch nicht gesichert ist.

Das Brückenbauwerk ist unter Beachtung des vorhandenen Straßenbaus zu planen. Der Planungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von 350 m zzgl. Anpassungsbereich. Für die östliche Anbindung der Wasserstadt wird u.a. auch die Anordnung eines Kreisverkehrsplatzes untersucht.

Das Baurecht wird über ein Planfeststellungsverfahren gesichert.
Dabei ist zu beachten, dass sich das Planungsgebiet im Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ befindet und außerdem eine Einstufung als Landschaftsschutzgebiet, gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet erfolgte. Darüber hinaus muss die Lage im UNESCO Weltkulturerbe „Dessau-Wörlitzer Gartenreich“ beachtet werden.

Die Leistungen werden von der ARGE Muldebrücke Dessau erbracht: BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Meyer + Schubart Partnerschaft Beratender Ingenieure VBI.

  • Lichte Weite:             75,00 m
  • Breite:                        22,00 m
  • Fläche:                       1.650 m²

Disciplines

  • Roads

Companies

Dorsch Engineers GmbH

Client

Stadt Dessau-Roßlau, Tiefbauamt

Duration

From 2008 to 2015

Location

Dessau-Roßlau, Germany

Project Activities

  • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 – 8,
  • Tragwerksplanung Lph 2 – 8,
  • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 – 8,
  • Verkehrsplanerische und verkehrstechnische Leistungen
  • Freianlagenplanung Lph 1 – 8,
  • Planung Öffentliche Beleuchtung Lph 1 – 8,
  • Baugestalterische Beratung gem. § 61 HOAI
  • Baugrunduntersuchungen
  • Entwurfsvermessung
  • Umweltplanerische Leistungen (Kartierungen, Screening, UVS, Artenschutz, FFH, LBP)
  • Option: Örtliche Bauüberwachung gem. § 57 HOAI
  • Darüber hinaus beinhaltet das Vorhaben die Planung einer Behelfsumfahrung einschließlich Behelfsbrücke.

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