Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN): Unterstützung bei der EASA-Zertifizierung
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH muss einen Antrag auf Erteilung eines Flugplatz-/betreiber-Zeugnisses gemäß Artikel 8a Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr einreichen. Hierbei wird von Dorsch Unterstützung geboten.

Disciplines
- Airports
Companies
Dorsch Engineers GmbH
Client
Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Duration
From 2016 to 2017
Location
Hahn, Germany
Project Activities
- Auflisten anwendbarer Zulassungsspezifikationen
Die technischen Standards für die Auslegung und die Betriebsart des Flugplatzes sind auf der Grundlage der für Flugplätze im Anwendungs-bereich der VO (EG) Nr. 216/2008 geltenden Zulassungsspezifikationen (CS) zu ermitteln und aufzulisten. In der Auflistung ist für jede Anforderung zu vermerken, in welcher Art und Weise der Nachweis ihrer Einhaltung erbracht werden soll. - Ermittlung von Abweichungen zu den anwendbaren Zulassungsspezifikationen
Abweichungen von den anwendbaren Zulassungsspezifikationen sind zu ermitteln und aufzulisten. In der Auflistung ist für jede Abweichung zu vermerken, wie der Nachweis zur Anerkennung eines vergleichbaren Sicherheitsniveaus (ELOS) erbracht werden soll oder welche besonderen technischen Einzelspezifikationen und Auflagen (SC) die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen des Anhangs VO der VO (EG) Nr. 216/2008 gewährleisten sollen. - Vorbereitung eines Antrages auf Genehmigungs- und Maßnahmendokument für Abweichungen
(DAAD) gem. Artikel 7 der VO (EU) Nr. 139/2014
Fachgebiete
- Flugbetriebsflächen (Vorfeld, RWY, TWYs)